Individuelle Beleuchtung am LKW – was ist erlaubt?

Jeder, der auf der Autobahn unterwegs ist, hat sie schon gesehen. Stark beleuchtete LKWs, besonders in der Weihnachtszeit. Diese Beleuchtungen aber können andere Verkehrsteilnehmer extrem blenden. Daher ist lange nicht alles erlaubt an Zusatzbeleuchtung. Aber was ist denn erlaubt und darf angebracht werden?

Die Gesetzeslage

Die Gesetzeslage ist bei der LKW Beleuchtung eindeutig. LKWs dürfen maximal zwei Abblend – und vier Fernlichtscheinwerfern ausgerüstet sein. Dazu dürfen zwei Nebelscheinwerfer angebracht sein. Ist der LKW zwischen 3,5 und zwölf Tonnen schwer, dürfen maximal vier Zusatzscheinwerfer montiert werden. Bei Trucks ab 12 Tonnen sind es sechs Zusatzscheinwerfer, wobei das serienmäßige Fernlicht aber mitgezählt werden muss.

Grundsätze der erlaubten Beleuchtung

Die Gesetzeslage ist eindeutig. Es gibt aber auch drei einfache Grundsätze für die Beleuchtung. Da ist zum ersten dass das Fahrzeug nach vorne hin weiß zu leuchten hat und nach hinten raus eben rotes Licht vorgeschrieben ist. Zweitens dürfen Scheinwerfer gleicher Art nur paarweise und in gleicher Höhe angebracht sein. Der dritte Grundsatz bezieht sich auf die Funktion der Scheinwerfer. Diese müssen gleicher Farbe sein und das Licht gleichstark abgeben. Dazu müssen sie gleichzeitig leuchten. Dass heißt nichts anderes, als das sechs Scheinwerfer nach vorne wirken dürfen. Wenn nun das Fernlicht im Hauptscheinwerfer enthalten ist, dürfen nur vier Zusatzscheinwerfer gefahren werden. Verstöße gegen diese Regelung, führen dazu, dass die Betriebserlaubnis erlöscht.

Zusatzbeleuchtung

Eine Innenbeleuchtung, gerade bei LKW die auch über Nacht unterwegs sind, ist erlaubt. Diese darf jedoch nicht blenden oder gar stark nach außen dringen. Die gesamte Beleuchtung kann auch auf LED umgebaut werden, sofern diese eine Zulassung haben. Das muss aber als Gesamtpaket passieren. Leider ist nicht viel an Zusatzbeleuchtung erlaubt für LKW. Man sieht sie zwar immer wieder aber auch die Polizei sieht das. Manchmal werden diese auch aus dem Verkehr gezogen und im schlimmsten Fall wird die Weiterfahrt verboten.

Wo Zusatzbeleuchtung erlaubt ist

Andere Länder andere Sitten. Der Vorreiter der Zusatzbeleuchtung ist die USA. Dort ist den Beleuchtungen kaum bis keine Grenzen gesetzt. Meist sind diese auch schon serienmäßig angebracht, so dass ein Truck aus den USA auch hier diese Zusatzbeleuchtung fahren darf. Das ist natürlich in den wenigsten Fällen machbar, da ein solcher Truck und die Überführung mit hohen Kosten verbunden ist. Und ob sich dass lohnt sei dahin gestellt.

Das Fazit

Der Gesetzgeber in Deutschland ist leider nicht so kulant wie in anderen Ländern. Lediglich sechs zusätzliche Scheinwerfer sind erlaubt. Im Inneren des LKW sind beleuchtete Rückwände oder verzierte Scheiben, was mit LED-Schläuchen machbar ist, nicht erlaubt. Verstöße können bis zum Stillstand des LKW führen und mit hohen Kosten verbunden sein. Lediglich die seitliche Beleuchtung ist noch erlaubt und das Umrüsten der kompletten Beleuchtungsanlage auf LED. Die Polizei achtet auf die korrekte Beleuchtung, da diese mitverantwortlich sein kann, wenn es zu schweren Verkehrsunfällen kommt.

Bildnachweis:
lassedesignen – stock.adobe.com
dashadima – stock.adobe.com

Einen ähnlichen Artikel finden Sie auf dieser Webseite:

Urlaub mit Anhänger – was ist zu beachten?